15.03.2020 | Aktuelle Corona-Lage

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Genel
  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Religions- und Kulturstätten, Messen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Darunter fallen auch Moscheen.

Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer enthält. Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden.

Um dies gewährleisten zu können, hängt ab dato eine Liste am Eingang unserer Moschee. Wir bitten euch zur Gebetszeit mit Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer einzutragen (max. 1x/Tag).

Wir bitten um euer Verständnis. Möge Allah ﷻ uns behilflich sein.

| https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.906892.php

Schreiben Sie einen Kommentar